Angebot

Buchungszeiten und Beiträge

Buchungszeiten und Beiträge

Ab 01.09.2025

Sie können die Betreuungszeit Ihres Kindes nach Ihren Wünschen für jeden Wochentag festlegen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Hort-Beitrag. In Absprache mit der Leitung sind Zeiten individuell buchbar und monatsweise veränderbar.

Die Mindestbuchungszeit beträgt 4 bis 5 Stunden.

Buchung pro Tag Beitrag pro Monat Hort
4 bis 5 Stunden 132,00 €
5 bis 6 Stunden 144,00 €
6 bis 7 Stunden 156,00 €
7 bis 8 Stunden 168,00 €

Nebenkosten pro Monat:

  Nebenkosten pro Monat Hort
Spielgeld 15,00 €
Verpflegung 10,00€
Verbrauchsmaterial

12,00 €

Nebenkosten pro Tag:

Das Essensgeld beträgt im Hort 4,00 € pro Tag.

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Frau Swenja Rucktäschel09263 1348

Beitragszuschuss des Freistaats Bayern für Kindergartenkinder

Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Seit April 2019 entlastet der Freistaat Bayern Familien mit Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt mit einem Zuschuss zum Kita-Beitrag in Höhe von maximal 100,00 € pro Kind und Monat. Die Beitragsentlastung ist eine Stichtagsregelung. Sie gilt ab September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Die Träger, in unserem Fall der AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V., reduzieren den Beitrag um den Zuschuss.

 

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.

Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?

Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.

Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.

Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.

Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php

Weitere Fragen
Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Frau Swenja Rucktäschel09263 1348